Baugutachter Würzburg

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Thomas Schopf Würzburg
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

Thomas Schopf

Bausachverständiger und Baugutachter

John-Skilton-Straße 22
97074 Würzburg
Tel: 0931 908 791 20
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Qualifikation

  • Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
  • Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Dümler Würzburg

Michael Dümler

Bausachverständiger und Baugutachter

Wittelsbacherplatz 6
97074 Würzburg
Tel: 0931 908 791 20
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Qualifikation

  • Maurermeister
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Würzburg stehen Ihnen:

  • Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Herr Thomas Schopf
  • Herr Michael Dümler
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Herr Thomas Schopf, Herr Michael Dümler, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Würzburg, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Würzburg kommen bzw. sich nicht in Würzburg auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Würzburg - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die kreisfreie Stadt Würzburg hat rund 125.000 Einwohner und befindet sich im Bezirk Unterfranken in Bayern. Würzburg ist nach München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg und Ingolstadt die 6. größte Stadt Bayerns.
Das Landratsamt Würzburg sowie die Diözese Würzburg, das Regierungsbezirk Unterfranken haben Ihren Sitz in der kreisfreien Stadt.
In Würzburg befindet sich zudem der barocke Residenzbau (Würzburger Residenz), welcher 1981 in das UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen wurde.
Die Julius-Maximilians-Universität, die älteste Universität Bayerns, kennzeichnet Würzburg neben den Städten Tülbingen, Göttingen, Heidelberg, Marburg und Freiburg zu einer klassischen Universitätsstadt.
Würzburgs Stadtgebiet ist insgesamt in 13 Stadtbezirke eingeteilt. Der Stadtbezirk Dürrbachtal unterteilt sich nochmals in 3 Stadtteile: Dürrbachau, Oberdürrbach und Unterdürrbach. Zu der Planungsregion Würzburg gehören unter anderem die kreisfreie Stadt Würzburg und die Landkreise Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg an.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rückermainstraße
97070 Würzburg

Bauamt:
Weißenburgstraße
97082 Würzburg

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Ottostraße
97070 Würzburg

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